Energie » EEG: Anlagensplitting nicht zulässig

24.02.2009 13:15
Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hat den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Anlagensplitting begrüßt. Die Richter hatten am 19.02.2009 den Eilantrag eines großen Biogasanlagenparks zurückgewiesen, der die Regelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz für verfassungswidrig hielt.
Das neu am 1. Januar 2009 in Kraft getretene Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat klargestellt, dass das Anlagensplitting unzulässig ist - und zwar auch für bereits bestehende Anlagen. Dabei geht es um das in der Vergangenheit praktizierte Aufteilen großer Anlagenparks in mehrere Anlagen, um auf diese Weise höhere Vergütungen zu erzielen. Gegen diese Regelung wandten sich die Beschwerdeführer mit ihrem Antrag vor dem Bundesverfassungsgericht. Ihr Antrag auf Einstweilige Anordnung wurde nunmehr vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen.
Nach Auffassung der Bundesregierung war das Anlagensplitting bereits nach der vorherigen Fassung des EEG aus dem Jahr 2004 unzulässig. Dies hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren wiederholt öffentlich deutlich gemacht.

Quelle: BMU