Förderung » Kläranlagen Förderung in Deutschland: Übersicht nach Bundesländern

29.04.2009 11:55
Förderung vom Staat

Aktueller Stand der staatlichen Förderung für Kläranlagen und Kleinkläranlagen in Deutschland


Für Privatkunden ist bei der Investition in eine notwendige vollbiologische Kläranlage - sei es bei der Neuerrichtung oder Nachrüstung einer vorhandenen Grube - interessant zu wissen, ob und wie viel staatliche Förderung sie erwarten können.
Vorab sei darauf hingewiesen, dass die Zuschüsse je nach Bundesland in Höhe und Art variieren. Sollte ein Bundesland nicht aufgeführt sein, dann bedeutet dies, dass dort aktuell keine finanziellen Hilfen für dezentrale Abwasseranlagen vorgesehen sind. Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit. Die Förderung kann von individuellen Voraussetzungen abhängig sein. Es ist ebenfalls zu beachten, dass für einen erfolgreichen Antrag auf Förderung im allgemeinen bereits ein Abwasserentsorgungskonzept des zuständigen Aufgabenträgers vorliegen sollte, aus dem hervorgeht dass für den Standort der Kläranlage keine zentrale Entsorgungslösung vorgesehen ist.

Sachsen Förderung Kläranlagen und Kleinkläranlagen


Für Einwohner in Sachsen ist die Regelung einfach. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der Anlagengröße. Hierbei beträgt die jeweilige Grundförderung für den Neubau einer privaten Kleinkläranlage mit mindestens 4 EW 1.500 EUR, für die Nachrüstung einer bestehenden Anlage mit ebenfalls mindestens 4 EW 1.000 EUR. Für jeden weiteren angeschlossenen Einwohner gewährt der Freistaat zusätzliche 150 EUR.
Hinweis: Die Nachrüstung einer bestehenden Kleinkläranlage muss spätestens zum 31.12.2015 abgeschlossen sein.

Sachsen-Anhalt Förderung Kläranlagen und Kleinkläranlagen


Dieses Bundesland gewährt keine direkte Förderung für Kleinkläranlagen. Jedoch werden im Rahmen des Darlehensprogrammes „Sachsen-Anhalt KLAR - Das IB-Darlehen für Kleinkläranlagen” zinsgünstige Kredite von der Investitionsbank vergeben. Hierzu wird ein vereinfachtes postalisches Antragsverfahren bereitgestellt.
Hinweis: Darlehenssumme zwischen 3.000 und 25.000 EUR, Zinssatz 1.99%

Thüringen Förderung Kläranlagen und Kleinkläranlagen


Eine Förderung ist geplant und wird zur Zeit erarbeitet. Eine rückwirkende Förderung für sanierte Anlagen, die ab dem 15.08.2007 beauftragt wurden, ist beabsichtigt. Die Höhe der Förderung für eine dezentrale Lösung soll jeweils 1.500 EUR betragen.

Mecklenburg-Vorpommern Förderung Kläranlagen und Kleinkläranlagen


Hier stehen Gelder aus dem EU-Fond ELER, welcher bis 2013 läuft, zur Verfügung.
Gefördert werden biologische Kleinkläranlagen für eine Abwassermenge bis 8 m³ pro Tag. Der Zuschuss umfasst die Investitionskosten für Errichtung, Ertüchtigung oder Erweiterung der Anlage sowie der Zu- und Ableitung des Abwassers. Die Höhe der Förderung hängt von der Investitionssumme sowie der Anlagenkapazität ab.
Bei Kleinkläranlagen bis 10 EW und Ausgaben von mindestens 3.500 EUR beträgt der Zuschuss 750 EUR, bei Anlagen bis 20 EW und Ausgaben von mindestens 7.000 EUR beträgt der Zuschuss 1.500 EUR und bei Anlagen bis 50 EW und Ausgaben von mindestens 10.000 EUR beträgt der Zuschuss 2.000 EUR.
Bewilligt wird die Förderung von der jeweils zuständigen Wasserbehörde nach Ermessen.
Hinweis: Es besteht kein Anspruch auf die Bewilligung der Zuwendung.

Schleswig-Holstein Förderung Kläranlagen und Kleinkläranlagen


Das Land gewährt einen pauschalen Zuschuss zur Nachrüstung bereits bestehender Kleinkläranlagen für Gebäude, die für privates Wohnen genutzt werden. Dieser beträgt maximal 770 EUR je Wohneinheit. Bewilligt wird die Förderung vom MLUR (Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und ländliche Räume) je nach Ermessen.
Hinweis: Es besteht kein Anspruch auf die Bewilligung der Zuwendung.

Bayern Förderung Kläranlagen und Kleinkläranlagen


Im Rahmen des RZKKA-Programms fördert Bayern den Bau und die Nachrüstung von biologischen Kleinkläranlagen. Das Förderprogramm läuft bis 31.12.2010. Förderfähig sind Bau oder Ertüchtigung von Kläranlagen für bestehende Objekte und Grundstücke. Die Errichtung einer Kleinkläranlage im Rahmen eines Neubaus bzw. der Neuerschliessung eines Anwesens wird nicht unterstützt.
Die Höhe des Zuschusses für eine Anlage mit mindestens 4 EW beträgt 1.500 EUR, dieser erhöht sich je weiteren EW um 250 EUR für die biologische Stufe. Für die mechanische Vorbehandlungsstufe gibt es 750 EUR. Muss das gereinigte Abwasser weitergehenden Anforderungen entsprechen, erhöht sich der Sockelbetrag (mindestens 4 EW) um 500 EUR, danach pro zusätzlichem EW um 50 EUR.
Die Bayern erstatten außerdem 7,5% des gesamten Zuschusses als Nebenkostenpauschale zusätzlich.
Hinweis: Förderung nur für Altbestand vor dem 1.1.2002.