Förderung



Kläranlagen Förderung in Deutschland: Übersicht nach Bundesländern

Förderung 29.04.2009 11:55
Förderung vom Staat

Aktueller Stand der staatlichen Förderung für Kläranlagen und Kleinkläranlagen in Deutschland


Für Privatkunden ist bei der Investition in eine notwendige vollbiologische Kläranlage - sei es bei der Neuerrichtung oder Nachrüstung einer vorhandenen Grube - interessant zu wissen, ob und wie viel staatliche Förderung sie erwarten können.
Vorab sei darauf hingewiesen, dass die Zuschüsse je nach Bundesland in Höhe und Art variieren. Sollte ein Bundesland nicht aufgeführt sein, dann bedeutet dies, dass dort aktuell keine finanziellen Hilfen für dezentrale Abwasseranlagen vorgesehen sind. Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit. Die Förderung kann von individuellen Voraussetzungen abhängig sein. Es ist ebenfalls zu beachten, dass für einen erfolgreichen Antrag auf Förderung im allgemeinen bereits ein Abwasserentsorgungskonzept des zuständigen Aufgabenträgers vorliegen sollte, aus dem hervorgeht dass für den Standort der Kläranlage keine zentrale Entsorgungslösung vorgesehen ist.

Sachsen Förderung Kläranlagen und Kleinkläranlagen


Für Einwohner in Sachsen ist die Regelung einfach. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der Anlagengröße. Hierbei beträgt die jeweilige Grundförderung für den Neubau einer privaten Kleinkläranlage mit mindestens 4 EW 1.500 EUR, für die Nachrüstung einer bestehenden Anlage mit ebenfalls mindestens 4 EW 1.000 EUR. Für jeden weiteren angeschlossenen Einwohner gewährt der Freistaat zusätzliche 150 EUR.
Hinweis: Die Nachrüstung einer bestehenden Kleinkläranlage muss spätestens zum 31.12.2015 abgeschlossen sein.

Sachsen-Anhalt Förderung Kläranlagen und Kleinkläranlagen


Dieses Bundesland gewährt keine direkte Förderung für Kleinkläranlagen. Jedoch werden im Rahmen des Darlehensprogrammes „Sachsen-Anhalt KLAR - Das IB-Darlehen für Kleinkläranlagen” zinsgünstige Kredite von der Investitionsbank vergeben. Hierzu wird ein vereinfachtes postalisches Antragsverfahren bereitgestellt.
Hinweis: Darlehenssumme zwischen 3.000 und 25.000 EUR, Zinssatz 1.99%

Thüringen Förderung Kläranlagen und Kleinkläranlagen


Eine Förderung ist geplant und wird zur Zeit erarbeitet. Eine rückwirkende Förderung für sanierte Anlagen, die ab dem 15.08.2007 beauftragt wurden, ist beabsichtigt. Die Höhe der Förderung für eine dezentrale Lösung soll jeweils 1.500 EUR betragen.

Mecklenburg-Vorpommern Förderung Kläranlagen und Kleinkläranlagen


Hier stehen Gelder aus dem EU-Fond ELER, welcher bis 2013 läuft, zur Verfügung.
Gefördert werden biologische Kleinkläranlagen für eine Abwassermenge bis 8 m³ pro Tag. Der Zuschuss umfasst die Investitionskosten für Errichtung, Ertüchtigung oder Erweiterung der Anlage sowie der Zu- und Ableitung des Abwassers. Die Höhe der Förderung hängt von der Investitionssumme sowie der Anlagenkapazität ab.
Bei Kleinkläranlagen bis 10 EW und Ausgaben von mindestens 3.500 EUR beträgt der Zuschuss 750 EUR, bei Anlagen bis 20 EW und Ausgaben von mindestens 7.000 EUR beträgt der Zuschuss 1.500 EUR und bei Anlagen bis 50 EW und Ausgaben von mindestens 10.000 EUR beträgt der Zuschuss 2.000 EUR.
Bewilligt wird die Förderung von der jeweils zuständigen Wasserbehörde nach Ermessen.
Hinweis: Es besteht kein Anspruch auf die Bewilligung der Zuwendung.

Schleswig-Holstein Förderung Kläranlagen und Kleinkläranlagen


Das Land gewährt einen pauschalen Zuschuss zur Nachrüstung bereits bestehender Kleinkläranlagen für Gebäude, die für privates Wohnen genutzt werden. Dieser beträgt maximal 770 EUR je Wohneinheit. Bewilligt wird die Förderung vom MLUR (Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und ländliche Räume) je nach Ermessen.
Hinweis: Es besteht kein Anspruch auf die Bewilligung der Zuwendung.

Bayern Förderung Kläranlagen und Kleinkläranlagen


Im Rahmen des RZKKA-Programms fördert Bayern den Bau und die Nachrüstung von biologischen Kleinkläranlagen. Das Förderprogramm läuft bis 31.12.2010. Förderfähig sind Bau oder Ertüchtigung von Kläranlagen für bestehende Objekte und Grundstücke. Die Errichtung einer Kleinkläranlage im Rahmen eines Neubaus bzw. der Neuerschliessung eines Anwesens wird nicht unterstützt.
Die Höhe des Zuschusses für eine Anlage mit mindestens 4 EW beträgt 1.500 EUR, dieser erhöht sich je weiteren EW um 250 EUR für die biologische Stufe. Für die mechanische Vorbehandlungsstufe gibt es 750 EUR. Muss das gereinigte Abwasser weitergehenden Anforderungen entsprechen, erhöht sich der Sockelbetrag (mindestens 4 EW) um 500 EUR, danach pro zusätzlichem EW um 50 EUR.
Die Bayern erstatten außerdem 7,5% des gesamten Zuschusses als Nebenkostenpauschale zusätzlich.
Hinweis: Förderung nur für Altbestand vor dem 1.1.2002.


Sachsen treibt Förderung für Kläranlagen voran

Förderung 04.07.2008 18:07
Bis Ende des Jahres 2015 muss nach EU-Vorgaben die Abwasserentsorgung in Sachsen auf den neuesten Stand der Technik gebracht worden sein. Um dieses Ziel zu erreichen, fördert der Freistaat seit 2007 auch den Bau privater Kleinkläranlagen. Ca. 600.000 Sachsen - vor allem im ländlichen Raum - sind noch nicht an eine ordnungsgemäße Abwasserentsorgung angeschlossen. Bisher entsorgen sie ihr Abwasser über 178.000 zum Teil veraltete Anlagen und 67.000 abflusslose Gruben, die nun neugebaut oder mit vollbiologischen Systemen nachgerüstet werden müssen.
Seit Inkrafttreten der Richtlinie 2007 sind ca. 1.000 Anlagen errichtet worden.
Der Staat unterstützt diese Maßnahmen mit 1.500 EUR für eine auf 4 Einwohner ausgelegt Anlage und zusätzlich 150 EUR für jeden weiteren angeschlossenen Einwohner. Die Anträge zur Förderung sind über den zuständigen Abwasserzweckverband oder die Gemeinde einzureichen. Die Wasserunion unterstützt ihre Kunden auch in dieser Angelegenheit. Bis spätestens Oktober 2008 sollte jeder Bürger von seiner Gemeinde oder seinem zuständigen AZV darüber informiert werden, ob ein zentraler Anschluss geplant ist oder der Bürger in eine private Kleinkläranlage investieren muss.
Der sächsische Umwelt- und Landwirtschaftsminister Roland Wöller appellierte an die Bürger, sich möglichst frühzeitig mit der Errichtung einer solchen Kläranlage auseinander zu setzen.


Bundesumweltministerium startet 400-Millionen-Programm zum Klimaschutz

Förderung 02.07.2008 17:24
Das Bundesumweltministerium hat eine umfassende Klimaschutzinitiative auf den Weg gebracht. Mit vier neuen Programmen werden Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien in der Wirtschaft, den Kommunen sowie der Verbraucher und Verbraucherinnen gefördert.

Ein Schwerpunkt ist das Impulsprogramm für kleine Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Diese Mini-KWK-Anlagen erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme, nutzen dadurch die eingesetzte Energie sehr effizient und sind eine der wirksamsten Maßnahmen zur Senkung der CO2-Emissionen. Mini-KWK-Anlagen können überall dort eingesetzt werden, wo viele Stunden im Jahr Wärme gebraucht wird, z.B. in Wohngebäuden, Hotels oder Altenheimen. Für diese Anlagen gibt es einen Investitionszuschuss.

Biomasse ist ein wichtiger Energieträger der Zukunft, sei es für Strom, Wärme oder Kraftstoffe. Gleichzeitig ist die nachhaltige und klimafreundliche Nutzung der Biomasse eine große Herausforderung. Das Bundesumweltministerium fördert daher mit der Klimaschutzinitiative Forschungs- und Pilotprojekte, um Lösungen für noch offene Fragen zu entwickeln und eine nachhaltige Biomassestrategie voranzubringen.

Marktanreizprogramm zur Förderung von erneuerbaren Energien
Aus dem Marktanreizprogramm werden Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien mit Investitionszuschüssen, zinsgünstigen Darlehen und Tilgungszuschüssen gefördert. Im Fokus stehen wärmeerzeugende Anlagen, wie Solarkollektoranlagen, Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse und effiziente Wärmepumpen zur Trinkwasserbereitung und Gebäudeheizung - aber auch größere Anlagen wie Tiefengeothermieanlagen, Biomasseheizwerke und Nahwärmenetze, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden.

Im Rahmen seiner Klimaschutzinitiative stellt das Bundesumweltministerium ab 2008 deutlich mehr Mittel als in den Jahren zuvor für die Förderung bereit - in diesem Jahr bis zu 350 Mio. €. Investoren können daher von einer deutlich attraktiveren Förderung profitieren. Neu ist beispielsweise ein Bonussystem, welches besonders effiziente Anwendungen von erneuerbaren Energien belohnt.


Quelle: BMU



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